Forum 2: "Vertraulichkeit von Gesundheitsinformationen"

Gesundheitsinformationen stehen im Spannungsfeld zwischen privatem Patientengeheimnis und öffentlichen Versorgungsanspruch
Medizinische Versorgung steht seit alters her unter dem Selbstverständnis der ärztlichen Heilkunst die sich der Wiederherstellung bzw. der Erhaltung der Gesundheit individueller Patienten in der vertrauensvollen Beziehung zum Arzt verschreiben hat. Heute wird durch wirtschaftliche Herausforderungen, durch technologischen Wandel, durch geändertes Rechtsverständnis und durch die neue Lifestyle Orientierung dieses tradierte Verhältnis vielschichtig in Frage gestellt. Trotzdem speisen diese Entwicklungen innovative Erkenntnisse und neue Versorgungsmöglichkeiten.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der hier versammelten Experten will dieses Forum aus den verschiedensten Perspektiven entsprechende Fragen anreißen und aktuelle Lösungsansätze zur Diskussion stellen. Die auf dieser Konferenz vorgestellte bayerische Projektlandschaft zeigt viele neue Konzepte und Systeme die zum Motor der kommenden Entwicklung werden können. Neue Möglichkeiten im Umgang mit Gesundheitsinformationen haben jetzt schon gezeigt was deren gezielter Einsatz für den öffentlichen Versorgungsanspruch der Allgemeinheit leisten könnte.

In der Gesamtschau wird aber deutlich, dass Gesundheitsinformationen gleichzeitig einen Schatz darstellen der gehoben werden kann, wie auch eine Verpflichtung bedeuten die wir alle im eigenen Interesse ernst nehmen sollten.

Dr. med. Christoph F-J Goetz
Arzt und Informatiker.
Seit 1993 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für Telemedizin und EDV in der Arztpraxis.
Seit 2003 dort Leiter Gesundheitstelematik.

2006 Teilabordnung zu einer IT-Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin,
zur Vorbereitung der Einführung der Gesundheitskarte.

In den Jahren 2007 und 2008 Teilabordnung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin zur Gruppe
für "Grundsatzfragen der Telematik", u.a. zur konzeptionellen Vorbereitung von Strategien für Mehrwertdienste
der Gesundheitstelematik.

In den Jahren 2010 und 2011 Teilabordnung an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland (ZI) zur Betreuung der deutschen Beteiligung am Projekt Smart Open Services for
European Patients (epSOS) der Europäischen Kommission.

Zwischen 1999 und 2004 Mitautor der ersten Spezifikation des elektronischen Arztausweises für Deutschland
(HPC-Ärzte) und deren erste beiden Revisionen.

Kartenbeauftragter für Deutschland bei der Koordinierungsgruppe eEurope bei der Europäischen Kommission.
Mitarbeit an Standardisierungsaktivitäten zum elektronischen Heilberufsausweis in der Arbeitsgruppe 3 (Security,
Safety and Quality) des Technischen Komitee 251 beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) in Brüssel.
Dort auch Mitglied in der CEN-CENELEC-ETSI Cyber Security Coordination Group (CSCG).

Mitglied im Fachbereich 7 (Medizinische Informatik) des Normenausschusses Medizin (NAMed) beim Deutschen
Institut für Normung (DIN) in Berlin. Dort stellvertretender Obmann des gemeinsamen Arbeitsausschusses Sicherheit
und Karten. Dort auch Beiratsmitglied des Fachbeirats in der Koordinierungsstelle IT-Sicherheit (KITS).

Leiter der Arbeitsgruppe “Medizinische Anwendungen einer vertrauenswürdigen Informationstechnik” (Gesundheitstelematik)
des Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Berlin.

Gutachtliche Tätigkeit für das Landgericht München I sowie für das Oberlandesgericht München.


Stefan Biesdorf

Principal
McKinsey & Company, München

(Präsentation als PDF downloaden)
Wie Gesundheitssysteme bei der Digitalisierung relevant bleiben können
Es ist Allgemeingut, dass die bessere Nutzung von Daten und Technologie großen Mehrwert für Patienten schaffen kann. Daher investieren Gesundheitssysteme seit mehr als 15 Jahren in Vernetzung und eHealth, allerdings steht den hohen Investitionen eine enttäuschende Realisierung der erhofften Mehrwerte gegenüber. Nationale Projekte mit einem zentralen Ansatz wie in Deutschland oder Großbritannien leiden unter mangelnder Akzeptanz bei Klinikern, dezentrale Projekte wie in Dänemark erreichen keine Skalierung auf nationaler Ebene.

Eine neue Generation von Unternehmen schickt sich an, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Zahlreiche Start-ups schlagen einen anderen Weg zur Digitalisierung ein und zielen mit ihren Angeboten direkt auf Patienten und weniger auf Medizin-Profis. „Digital Health“ Start-up setzen dabei auf die sensor-gestützte Generierung von Daten in Verbindung mit Service-Angeboten; diese Daten gehen über reine Aktivitätsdaten hinaus und betreffen inzwischen relevante Vitalparameter, vom EKG bis zur Sauerstoff-Sättigung im Blut.

Die anfallenden Daten sind die Grundlage des Geschäftserfolgs: durch automati-sierte Auswertung dieser Daten wird eine Position zwischen Arzt und Patient angestrebt, Auswertungsergebnisse können in Echtzeit präsentiert werden. Bislang operieren diese Spieler in der Regel noch als Spezialisten für einzelne Vitalpara¬meter, doch haben digitale Schwergewichte wie z.B. Apple erkannt, dass es Raum für einen „Datenaggregator“ gibt, der die Messdaten der verschiedenen Apps an einer Stelle zusammenführt und damit einen „digitalen Kontrollpunkt“ besetzt.

Gesundheitssysteme müssen eine Antwort darauf finden, wie mit diesen neuen Spielern umzugehen ist: eine Einbindung dieser Spieler und ihrer Daten sind eine wertvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Diagnose- oder Verordnungs-Daten.

Die Gesundheitssysteme haben noch eine gute Ausgangsposition, da sie große Mengen an Daten vorhalten. Diese werden in Deutschland bislang nur für die ausgeklügelte Verteilung von Geldern an die Leistungserbringer genutzt, der potenzielle Mehrwert für Patienten und Gesundheitssystem unterbleibt. Die Rolle des Gesundheits-Systems in Zukunft wäre:

1. Schaffen einer offenen Plattform-Infrastruktur, die es neuen Anbietern erlaubt, sichere Services anzubieten
2. Zertifizierung und Akkreditierung dieser Anbieter
3. Zugang zu den Daten erlauben, wenn Patienten dies für ihre Daten wünschen
4. Kontrolle über Gesundheitsdaten beibehalten
Gesundheitssysteme müssen erkennen, dass es bessere Entwickler für konsumen-tenorientierte Anwendungen gibt, und sollten diese als Partner in ein Ecosystem einbinden. Gleichzeitig muss die Kontrolle über die Daten beim Gesundheits-system und den Patienten verbleiben, um eine alleinige Abschöpfung des Mehr-werts aus den Daten durch Dritte zu verhindern.

Stefan Biesdorf
Dr. Stefan Biesdorf ist Partner bei McKinsey & Company in München. Er ist Mitglied des McKinsey Business Technology Office.
Seine Klientenarbeit konzentrierte sich in den letzten Jahren auf die Bereiche Software, IT-Services insbesondere
im Gesundheitswesen. Dr. Stefan Biesdorf leitet die europäische Healthcare Informatics Practice.
Stefan Biesdorf ist Diplom-Physiker (Ludwig-Maximilians-Universität München) und hat in Neurowissenschaft promoviert.



Dr. Silke Jandt

Geschäftsführerin Provet
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung, Universität Kassel, Kassel

(Präsentation als PDF downloaden)
Mobile-Health-Dienste – Datenschutz und Vertraulichkeit laufen hinterher
Life-Style-, Gesundheits- und Fitness-Apps oder mit Sensoren versehene Fitness-Armbänder und -Uhren bergen ein enormes Potential für die Entwicklung von Telemonitoring-Anwendungen, das heißt die Fernuntersuchung, -diagnose und -überwachung des Patienten durch seinen behandelnden Arzt. Es könnte überflüssig werden, Patienten mit speziellen Geräten für die Erfassung und Übermittlung von Vitaldaten und biometrischen Daten an den Arzt sowie die Rückmeldungen von ihm auszustatten. Mobile Endgeräte müssten lediglich mit einer der zahlreichen bereits angebotenen Apps ausgestattet werden oder es werden die Daten spezifischer Fitnessgeräte verwendet. Telemonitoring wäre so unmittelbar praktisch realisierbar, kostengünstig, funktional und einfach bedienbar.
All diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Bedenken entgegen, dass der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Gesundheitsinformationen nicht gewährleistet werden. Das deutsche Recht schützt medizinische Daten, also biometrische und gesundheitsrelevante Daten, auf mehrfache Weise. Im Datenschutzrecht werden diese besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG durch besondere Schutzvorschriften abgesichert. Es werden gegenüber personenbezogene Daten höhere Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung gestellt, es bestehen besonderen Erlaubnisvorschriften und eine besonders strenge Zweckbindung. Zusätzlich unterliegen die Gesundheitsdaten einem besonderen Geheimnisschutz, der strafrechtlich durch das Verbot der Offenbarung von Patientengeheimnissen gewährleistet wird. Diese Schutzvorschriften werden durch die gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Telematik-Infrastruktur flankiert.
Die sich aktuell auf den Markt verbreitenden Mobile-Health-Dienste haben bereits eine große faktische Bedeutung, ohne diese normativen Vorgaben einzuhalten. Es ist zu befürchten, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen, wie das E-Health-Gesetz, dieser Realität hinterherlaufen.

Dr. Silke Jandt
Silke Jandt ist Geschäftsführerin der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Zentrum für
Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel. Gleichzeitig habilitiert Sie im Fachbereich Wirtschafts-
wissenschaften, Fachgebiet Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Als Geschäftsführerin ist sie für die Akquise, Mitarbeit und Leitung von interdisziplinären Drittmittelforschungsprojekten
verantwortlich. Nachdem sie zuvor in Göttingen Rechtswissenschaft studiert und das zweite juristische Staatsexamen
abgelegt hat, hat sie 2008 ihre Promotion bei Prof. Dr. Roßnagel zum Thema „Vertrauen im Mobile Commerce – Vorschläge
für die rechtsverträgliche Gestaltung von Location Based Services“ abgeschlossen.

Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften hat sie insbesondere als Autorin am Kommentar Von Roßnagel,
„Recht der Telemediendienste, 2013, mitgewirkt.



Dr. med. Dipl.-Psych. Horst Poimann

Facharzt für Neurochirurgie, Psychotherapeut
IRCA Auditor TÜV Nord, Neurochirurgische Gemeinschaftspraxis, Würzburg
Transsektoraler Pfad mit qualitätsbasierter Datensicherheit
Die operative Versorgung von Wirbelsäulenpatienten steht unter vielen Aspekten im kritischen Blick der Öffentlichkeit. Eine optimale Versorgung chronisch-degenerativer Veränderungen nach Versagen konservativer Maßnahmen steht im Zentrum eines Förderprojektes des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Freistaates Bayern, in dem eine durchgängige, reibungslose Versorgung ohne Schnittstellen über die 3 Sektoren - ambulanter Bereich, stationärer Bereich und Rehabereich - mittels einem elektronischen Dokumentationswerkzeug ermöglicht wird.

Die einheitliche elektronische Dokumentation stellt unter Berücksichtigung des aktuellen Datenschutzgesetzes sicher, dass alle beteiligten Behandler zu jedem beliebigen Zeitpunkt Zugang zu den aktuell relevanten Daten für die Versorgung des Patienten haben. Verzögerte Information, Nachrichtenverlust oder Informationslücken können damit deutlich reduziert werden. Die Daten der Patienten sind dabei verlässlich sicher. Bislang haben sich 185 Patienten in den transsektoralen Pfad eingeschrieben und wurden entsprechend operativ-neurochirurgisch versorgt.

Das Ziel des Projektes ist neben einer schon bislang bestehenden qualitativ hochwertigen Versorgung auf Grundlage der ISO 15224 (Qualitätsmanagement in der Grundversorgung) eine verbesserte Patientenflussrate, erhöhte Patientenzufriedenheiten, erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und verbessertes, organisatorisches Verhalten. Die Basisdaten wurden im Jahr 2014, von Patienten, die die 3 Sektoren mit den jeweiligen vorhandenen, abrechnungs- und versorgungstechnisch gegliederten Sektoren durchlaufen hatten, erfasst. Die beteiligten Organisationen, wie orthopädische Zuweiser, neurochirurgische Operateure, Krankenhäuser und Rehakliniken wurden durch ein Organisationstool mit dem ZFI (Zukunftsfähigkeitsindex) in ihrer Darstellung der Wirbelsäulenbehandlung erfasst.

Erste Ergebnisse und Einblicke in deren entwickelten Pfad mit Datensicherheit und Qualitätsparameter werden in der Präsentation kurz dargestellt und erläutert.

Dr. med. Dipl.-Psych. Horst Poimann

• Studium Medizin und Psychologie in Würzburg bis 1981

• Seit 1978 Lehrbeauftragter an Universitäten und Fachhochschulen

• Freiberuflich tätig als Facharzt für Neurochirurgie und Arbeits- und Organisationspsychologe, Zusatzqualifikation in Qualitätsmanagement und Risikomanagement der Bayerischen Ärztekammer, qualifizierter EFQM-Assessor, ISO-Auditor (IRCA), zertifizierter Psychotherapeut (EAP)

• Seit 1990 mit den Arbeitsschwerpunkten ganzheitliche Versorgung der Wirbelsäule inkl. psychotherapeutischer und psychosomatischer Ansätze, Wirbelsäulenchirurgie, Qualitäts- und Risikomanagement, Kommunikation in der Gesundheitsversorgung und Führung im QM

• Senior und Gründer eines überregional tätigen MVZ für Neurochirurgie und Rehabilitativer Medizin mit gleichberechtigter, kollegialer Führung

• Dozent für Fachakademien, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen

• Nationale und internationale Vortragstätigkeit, Seminare für Kommunikation im QM und Risikomanagement, Netzwerkarbeit, Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgesellschaften

• Vorsitzender des Landesverbandes für Neurochirurgen in Bayern und Gründungsmitglied und Präsident der Gesellschaft für Idiolektik und Gesprächsführung

• Unterstützung von wohnortnaher Wirbelsäulenversorgung, Mitarbeit und Vorstandstätigkeit in lokalen und regionalen Ärztenetzwerken

• Kooperation und professionelle, fachübergreifende Tätigkeit ist der einzige Weg, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Performance eines Einzelnen, egal wie gut, ist in unserer heutigen vernetzten Gesundheitsversorgung nicht mehr ausreichend.

• Publikationen zum Thema Qualitätsmanagement, Führung, Riskomanagement und Kommunikation in der Gesundheitsversorgung. Herausgaber der Periodica, Zeitschrift für ambulante Neurochirurgie und Idiolekta




MinR Bertram Raum

Referatsleitung des Referats III Sozial- und Gesundheitswesen und Beschäftigtendatenschutz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn

(Präsentation als PDF downloaden)
Mobile-Health-Dienste, Gesundheitstelematik, elektronische Gesundheitskarte – Datenschutz in der Defensive?
Big Data, Nutzung von sog. Sozialen Netzwerken, elektronische Gesundheitskarte, „eHealth-Gesetz“ mit der verstärkten Einführung von Telematikstrukturen im Gesundheitswesen, Life-Style-, Gesundheits- und Fitness-Apps für Smartphone, Tablet oder Smartwatch sowie mit Sensoren versehene Fitness-Armbänder und -Uhren – das sind wesentliche Stichworte aus der öffentlichen Diskussion im Gesundheitswesen. Weder im professionellen noch im privaten Bereich kann sich das Gesundheitswesen der Digitalisierung entziehen. So gab es nach einer Studie in den USA im Sommer 2013 bereits mehr als 43.000 sog. Apps, die den Themen Gesundheit und Fitness zuzuordnen waren. Ca. 23.000 Apps davon konnten unmittelbar als Gesundheits-Apps bezeichnet werden. Nach einer Online-Umfrage der IKK classic nutzten 2014 bereits 22% der Bundesbürger über ihre Smartphones Medizin- oder Gesundheits-Apps.
Dies birgt einerseits Chancen etwa für die Entwicklung von Fernuntersuchung, -diagnose und -überwachung (Telemonitoring-Anwendungen) des Patienten durch seinen behandelnden Arzt. Auch aufgrund des im ländlichen Raum drohenden Ärztemangels und der demographischen Entwicklung wird die Bedeutung derartiger Verfahren rasant ansteigen. Dies kann durchaus im Interesse der Patienten sein. Andererseits sind Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Patienten nicht wegzudiskutieren. Viele Anwender wissen nicht, dass auch bei sog. Fitness-, Gesundheits- und Lifestyle-Apps der Weg der (Gesundheits-)Daten vom eigenen Gerät oft nicht unmittelbar zur gesetzlichen Krankenkasse oder einem medizinischen Leistungserbringer führt, sondern zu kommerziellen Zwecken von weiteren Dienstleistern – teilweise im Ausland - ausgewertet werden. In einer nach deutschen Datenschutzstandards derart unsicheren Umgebung, mit der Apps verbunden sind, sollten sich die Anbieter von sog. Fitness-, Gesundheits- und Lifestyle-Apps ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten/Versicherten bewusst sein. Auch die wachsende Telematik-Infrastruktur führt zu neuen Herausforderungen für die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten.

Hinsichtlich der Entwicklung telemedizinischer Anwendungen ist der Bundes- wie auch die Landesgesetzgeber aufgerufen, die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Standards gesetzlich festzulegen. Die ärztliche Schweigepflicht als bei weitem älteste Datenschutzbestimmung hat noch lange nicht ausgedient. Bei den rechtlichen Regelungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht sowohl Patientenrechte als auch die Rechte der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu beachten. Im Bereich des technischen Datenschutzes (Datensicherheit) sind verbindliche Regelungen vorzugeben.

MinR Bertram Raum
Ministerialrat Bertram Raum ist seit Anfang 2009 Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die Bereiche Sozial- und Gesundheitswesen sowie für den Beschäftigtendatenschutz. Davor war er seit 1989 als Referent in mehreren Referaten der BfDI und des Bundesministerium des Innern tätig. Begonnen hat er seine berufliche Laufbahn als Kommunalbeamter einer kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen, bevor er als Verwaltungsrichter in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen wechselte. Seit 1990 ist er zudem als Dozent für Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht tätig.


Moderation:

Dr. med. Christoph F-J Goetz


Leiter Gesundheitstelematik
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, München